28.02.2003, 10:27
Nicht umsonst ist das Fahrgeräusch bei Fahrzeugen gesetzlich festgelegt und darf ab Bj 1990 83db nicht überschreiten...........und 107db Standgeräusch zu 83 Fahrgeräusch funktioniert nicht .
Das spannt dann mit Sicherhiet jeder Cop
Zumal ich mir sicher bin das wenn der Tüv Prüfer an einem Auto mit Bj 2000 107db einträgt........er über kurz oder lang mit seinem Job spielt ......
Gruss
Frank
Das spannt dann mit Sicherhiet jeder Cop
Zumal ich mir sicher bin das wenn der Tüv Prüfer an einem Auto mit Bj 2000 107db einträgt........er über kurz oder lang mit seinem Job spielt ......
Gruss
Frank
Black is Back