25.12.2007, 17:08
Zitat:Original von J.M.G.
Aktuell gibt es ja ein höchstrichterliches Urteil (BGH, vorletze Woche) zu dem Thema. Garantie nur, wenn die Garantiebedingungen eingehalten werden, d.h. Wartung beim Vertragshändler.
Gewährleistung gibt es auch bei fachgerechter Wartung in anderen Werkstätten.
Gut, wenn das BGH das so gesagt hat, bleibt einem innerhalb der ersten drei Jahre nichts anderes übrig.
Gewährleistungshaftung ist ja bekanntermaßen vom Umfang, als auch von der Dauer her nicht allzu kundenfreundlich..