28.01.2008, 21:56
Zitat:Original von rainersc6
Udo,
ja genau, so hab ich es nur nicht rausbringen können ohne Unterlagen, hatte die Zahlen gerade nicht im Kopp
Habe 2001 noch die TÜV-Prüfung+Gutachten machen lassen. Hätte die Anlage aber nicht eintragen müssen, wenn ich das Gutachten gemäß §21 bzw. 19.2 StVZO immer dabei habe. Um jedem Zweifel zuvorzukommen habe ich die Anlage dann aber trotzdem bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Gruss Rainer
Hallo Rainer,
Du MUSST die Anlage in jedem Fall eintragen lassen, nur bei R115 Anlagen benötigts Du kein TÜV oder DEKRA Gutachten.
Wenn Du das Gutachten nur dabei hast, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen!!!
Ein Gutachten nach §19.2 ist keine ABE die man nur mitführen muss.
Gruss
Udo