12.02.2008, 14:04
Ich würde sagen ab Tag des Kaufvertrages.
Was wäre, wenn jemand beim Händler ein Auto kauft, es dann aber 5 jahre ohne Anmeldung in die Garage steht. Nach 5 jahren schafft er es endlich, den Wagen zuzulassen. Lt. Deiner Rechnung würde die Garantie erst jetzt anfangen zu gelten, also bis zum 8. Jahr nach Kauf.
Glaube ich nicht.
In dem Fall würde ich sagen: Pech für den Käufer, die garantie ist seit 2 Jahren abgelaufen.
Frank
Was wäre, wenn jemand beim Händler ein Auto kauft, es dann aber 5 jahre ohne Anmeldung in die Garage steht. Nach 5 jahren schafft er es endlich, den Wagen zuzulassen. Lt. Deiner Rechnung würde die Garantie erst jetzt anfangen zu gelten, also bis zum 8. Jahr nach Kauf.
Glaube ich nicht.
In dem Fall würde ich sagen: Pech für den Käufer, die garantie ist seit 2 Jahren abgelaufen.
Frank