21.02.2008, 17:23
zum thema h-kennzeichen <-> gewerbliche nutzung gab es schon diverse diskussionen. man muß das trennen, einmal in den bereich der strassenverkehrszulassungordnung und den steuerlichen bereich.
die stvzo sagt eindeutig das das fahrzeug in der regel , bzw. überwiegend zur pflege des kulturgutes eingesetzt werden muß. (was auch der o.g. freundliche kommentar geflissentlich ignoriert). das heißt also, das gelegentliche gewerbliche nutzung durchaus möglich ist.
(kfz)steuerlich kann das evt. anders aussehen, bzw das finanzamt kann anders argumentieren, und mit dem verweis auf deutliche steuerliche vergünstigung eine gewerbliche nutzung komplett ausschließen. gegenargument dazu ist dann allerdings das daduch generierte zusätzliche aufkommen an umsatz- gewerbe- einkommen- und sonstiger steuer. müßte wohl im einzelfall mal durchgefochten werden, mir ist allerdings kein solcher streitfall bekannt.
lange rede, kurzer sinn: ein oldtimer mit h-zulassung der nur zu treffen, etc bewegt wird, und trotzdem 1 oder 2 hochzteitsfahrten gegen entgelt durchführt - JA. ein oldtimer der ausschließlich für solche fahrten benutzt wird - NEIN. oder noch ein beispiel: alter lieferwagen, der mit firmenaufdruck zu werbezwecken an der straßße steht mit h-kennzeichen - NEIN
die stvzo sagt eindeutig das das fahrzeug in der regel , bzw. überwiegend zur pflege des kulturgutes eingesetzt werden muß. (was auch der o.g. freundliche kommentar geflissentlich ignoriert). das heißt also, das gelegentliche gewerbliche nutzung durchaus möglich ist.
(kfz)steuerlich kann das evt. anders aussehen, bzw das finanzamt kann anders argumentieren, und mit dem verweis auf deutliche steuerliche vergünstigung eine gewerbliche nutzung komplett ausschließen. gegenargument dazu ist dann allerdings das daduch generierte zusätzliche aufkommen an umsatz- gewerbe- einkommen- und sonstiger steuer. müßte wohl im einzelfall mal durchgefochten werden, mir ist allerdings kein solcher streitfall bekannt.
lange rede, kurzer sinn: ein oldtimer mit h-zulassung der nur zu treffen, etc bewegt wird, und trotzdem 1 oder 2 hochzteitsfahrten gegen entgelt durchführt - JA. ein oldtimer der ausschließlich für solche fahrten benutzt wird - NEIN. oder noch ein beispiel: alter lieferwagen, der mit firmenaufdruck zu werbezwecken an der straßße steht mit h-kennzeichen - NEIN