06.03.2008, 12:25
Hallo zusammen,
vielen Dank für die guten Ratschläge. Der Leiter der Zulassungsstelle und meine Wenigkeit sind gut bekannt. Da wäre – wenn überhaupt – eine Ausnahmegenehmigung eventl. möglich gewesen.
Auch eine Anfrage bei einem Leiter in einer anderen Zulassungsstelle im SU- Kreis ergab, dass eine Ausnahmegenehmigung – hier auch mit der Begründung auf eine Verletzungsgefahr – grundsätzlich nicht erteilt wird. Da gibt es kein wenn oder aber. Punkt. Nein !
Den Dienststellenleitern sind die Wünsche der Besitzern von Corvettes, Harleys etc. bestens bekannt. Der Erfahrungsaustausch der Dienststellen untereinander schafft eben Koalitionen, die Bestand haben.
Mein Hinweis, dass in anderen Bezirken (z. B. BN) kleinere Schilder genehmigt werden, wurde mit Unwissenheit der Dienststelle entkräftet.
Da hilft also keine Freundlichkeit und auch kein "Pfötchen" machen. Muss man halt im SU- Kreis mit leben. Es gibt aber auch wichtigere Dinge im Leben als ein Blechschild.
Gruß
Dieter Lucas
vielen Dank für die guten Ratschläge. Der Leiter der Zulassungsstelle und meine Wenigkeit sind gut bekannt. Da wäre – wenn überhaupt – eine Ausnahmegenehmigung eventl. möglich gewesen.
Auch eine Anfrage bei einem Leiter in einer anderen Zulassungsstelle im SU- Kreis ergab, dass eine Ausnahmegenehmigung – hier auch mit der Begründung auf eine Verletzungsgefahr – grundsätzlich nicht erteilt wird. Da gibt es kein wenn oder aber. Punkt. Nein !
Den Dienststellenleitern sind die Wünsche der Besitzern von Corvettes, Harleys etc. bestens bekannt. Der Erfahrungsaustausch der Dienststellen untereinander schafft eben Koalitionen, die Bestand haben.
Mein Hinweis, dass in anderen Bezirken (z. B. BN) kleinere Schilder genehmigt werden, wurde mit Unwissenheit der Dienststelle entkräftet.
Da hilft also keine Freundlichkeit und auch kein "Pfötchen" machen. Muss man halt im SU- Kreis mit leben. Es gibt aber auch wichtigere Dinge im Leben als ein Blechschild.
Gruß
Dieter Lucas
Gruß
Dieter L.
Dieter L.