14.03.2008, 00:48
Zitat:Original von VetteRubyHi, wenn ich mal meine unqualifizierte Meinung dazu tun darf:Kannst du machen, nützt dem Jürgen aber rein garnüscht!
Weil er 1. schon selbst gehandelt und ein Gutachten hat. Guckst du:
Zitat:Original von JEund es sich 2. bei seinem (Un)Fall versicherungstechnisch um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt! (Gibt's sowas bei Bootsstegen auch? ) Und diesen kann er laut Gesetz nur bis max. 130% des Wiederbeschaffungswertes (im folgenden WBW) auf Kosten der Versicherung reparieren lassen...
... Der Gutachter hatte eben noch angerufen und den Reparaturwert noch auf 14.000 € beziffert. ...
WBW lt. Versicherung 7.800,- €
130% davon sind 10.140,- €
Gutachten 14.000,- €
= big difference
Soll heißen er muß aus eigener Tasche eine recht große Differenz selbst tragen oder seine Lady verschrotten und kriegt für den Gegenwert definitiv nicht wieder so eine Vette. Beides will er natürlich nicht! Und deshalb freut sich jetzt sein Anwalt auf einen für Jürgen (hoffentlich) erfolgreichen Rechtsstreit...
Fazit:
Deine Bootssteggeschichte läßt sich nicht mal annähernd mit Jürgen's Schaden vergleichen...
@JR
Gruß
Rico
No one here gets out alive ... J.D.M.