14.03.2008, 10:30
Hallo Chris,
die Entscheidung über die Länge des Nummernschildes (also Anzahl der Buchstaben und Zahlen) sowie die Größe des Schildes trifft die Zulassungsstelle, nicht der TÜV.
Der TÜV kann nur auf bauliche Gegebenheiten hinweisen, z.B. auf die Größe des Nummernschildfeldes hinweisen.
Bei mir hat der TÜV auch für vorn und hinten für ein kleines Nummernschild plädiert, das hat aber die Zulassungsstelle nur für hinten akzeptiert.
Gruß Dietmar
die Entscheidung über die Länge des Nummernschildes (also Anzahl der Buchstaben und Zahlen) sowie die Größe des Schildes trifft die Zulassungsstelle, nicht der TÜV.
Der TÜV kann nur auf bauliche Gegebenheiten hinweisen, z.B. auf die Größe des Nummernschildfeldes hinweisen.
Bei mir hat der TÜV auch für vorn und hinten für ein kleines Nummernschild plädiert, das hat aber die Zulassungsstelle nur für hinten akzeptiert.
Gruß Dietmar
Corv76