14.03.2008, 17:00
Hallo zusammen,
bei der Zulassung meiner C 3 vor ca. 3 Jahren legte ich ein Gutachten des
TÜV Bayern, welches ich vom Vorbesitzer erhalten hatte, beim hiesigen
Landratsamt vor. Für eine Ausnahmegenehmigung für die Kennzeichen-
größe durfte ich zusätzlich 30,-- € bezahlen. Da die Dame anscheinend
das Gutachten des TÜV nicht richtig gelesen hatte, erhielt ich für hinten
ein zweizeiliges und für vorne ein einzeiliges Kennzeichen. Das hintere
konnte angeschraubt werden, das vordere habe ich mit Klebestreifen
befestigt. Auf Nachfrage meinte die Dame, dass ich für das vordere
Kennzeichen in der darauffolgende Woche zu einem hier ansäßigen TÜV
müsse, der mir ein Gutachten für ein zweizeiliges Kennzeichen machen
solle. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf, dass das Gutachten
des TÜV Bayern beinhalte, dass beide Kennzeichen zweizeilig gestattet
sind.
Da ich zu diesem Kfz zusätzlich einen Benz W 126 mit dem selben Kenn-
zeichen fahren wollte, hatte ich ein einzeiliges Kennzeichen beantragt.
Dies wurde mir mit dem selben Grund verwehrt, dass es für solche Kfz
keines in der Art mehr gäbe. Den Benz durfte ich mit einem zweizeiligen
nicht fahren, da es sich bei dem Benz um kein europäischen Fahrzeug
handelte.
Viel Erfolg bei Deiner Zulassung und mit dem ganzen Beamtenscheiß.
Gruss Guggi
bei der Zulassung meiner C 3 vor ca. 3 Jahren legte ich ein Gutachten des
TÜV Bayern, welches ich vom Vorbesitzer erhalten hatte, beim hiesigen
Landratsamt vor. Für eine Ausnahmegenehmigung für die Kennzeichen-
größe durfte ich zusätzlich 30,-- € bezahlen. Da die Dame anscheinend
das Gutachten des TÜV nicht richtig gelesen hatte, erhielt ich für hinten
ein zweizeiliges und für vorne ein einzeiliges Kennzeichen. Das hintere
konnte angeschraubt werden, das vordere habe ich mit Klebestreifen
befestigt. Auf Nachfrage meinte die Dame, dass ich für das vordere
Kennzeichen in der darauffolgende Woche zu einem hier ansäßigen TÜV
müsse, der mir ein Gutachten für ein zweizeiliges Kennzeichen machen
solle. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf, dass das Gutachten
des TÜV Bayern beinhalte, dass beide Kennzeichen zweizeilig gestattet
sind.
Da ich zu diesem Kfz zusätzlich einen Benz W 126 mit dem selben Kenn-
zeichen fahren wollte, hatte ich ein einzeiliges Kennzeichen beantragt.
Dies wurde mir mit dem selben Grund verwehrt, dass es für solche Kfz
keines in der Art mehr gäbe. Den Benz durfte ich mit einem zweizeiligen
nicht fahren, da es sich bei dem Benz um kein europäischen Fahrzeug
handelte.
Viel Erfolg bei Deiner Zulassung und mit dem ganzen Beamtenscheiß.
Gruss Guggi
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you`ll live a life with love
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