24.03.2008, 19:24
Zitat:Original von schneidmeisterWas meinst mit Ausnahmegenehmigung oder Erstabnahme??
Was steht denn in Deinen Papieren? Steht da was von "Ausnahmegenehmigung erteilt"?
Oder ist das deutsche Erstabnahme?
Kai
Ich musste im August 2006 eine Vollabnahme zur Erlangung der deutschen Betriebserlaubnis machen lassen, da die Vette importiert ist.
Der Prüfer meinte das es bei meinem Baujahr nicht mehr erlaubt sei die roten Blinker zu behalten und somit musste ich umbauen. Will aber die roten zurüch haben.
Somit denke ich es ist deutsche Erstabnahme wie du sagst!
Aber wenn es nicht möglich ist muss ich wohl damit leben, oder weiß da jemand bescheid???
In den Papieren steht nix von Ausnahmegenemigung, aber genau das will ich ja ändern.
Schau selbst, hier ist mein Fahrzeugschein. Da kannst sehen was drin steht!
Andy