02.04.2008, 23:48
Zitat:Original von Stingray77
Außerdem: was Du eingetragen hast, hast Du eingetragen!!!
Zitat:Original von tiwo1985
@ Stingray...
Das ist nicht ganz richtig...
Die Polizei kann eine Eintragung auch anfechten und durch einen eigenen Gutachter wiederlegen und ungültig machen lassen...
Ja, das stimmt so. "Eingetragen" ist nicht identisch mit "Zugelassen". Eine fehlerhafte Zulassung kann natürlich dazu führen, dass nachgebessert werden muss.
Zitat:Original von quentin
Auch die roten Rückleuchten hat er zwar abgenommen, wir haben auch drüber gesprochen und eine Umrüstung ist NICHT notwendig, aber sie sind nicht wie die roten Sidemarker in den Papieren eingetragen. Auch egal,...
Bei Deinem Baujahr sind rote Blinker nicht zulässig. Also umrüsten oder entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen, da später Probleme zu erwarten sind.
Gruß
68er