06.04.2008, 14:39
Scheinwerfer sind in Deutschland nur zulässig wenn sie mit einer (E) Kennzeichnung versehen sind. Wenn Deine Scheinwerfer keine Kennzeichnung aufweisen sind sie (legal) nur zu fahren wenn ein lichttechnisches Gutachten für diese Scheinwerfer vorliegt (z.B. vom lichttechnischen Institut in Karlsruhe). Dort kann man für sehr viel Geld ein solches Gutachten erstellen lassen...
Eine andere Möglichkeit wäre ein US Car Importeur anzuschreiben (z.B. Auto Mandt, UScars24 usw usw) um dort ein solches Gutachten zu erwerben. Dann zahlt man nur eine anteilige Gebühr und kann das Gutachten für sein Fahrzeug verwenden (das Gutachten ist normalerweise dann FIN beschränkt).
Manche TÜVler begnügen sich auch mit Kopien der Fahrzeugpapiere von gleichen Fahrzeugen um ein evtl. vorhandenes Gutachten dort einzutragen. Auch ein Versuch wert...
Wenn Du einen "weichen" TÜVler findest wird er Dir evtl. den Wagen mit Scheinwerfern abnehmen die keine (E) Kennung haben, kommst Du aber irgendwann mal an einen "scharfen Hund", wird man Dir die nächste Plakette nicht geben...
Eine weitere Gefahr ist bei einem Unfall gegeben. U.U. kann die BE für Dein Fahrzeug mit nicht zulässigen Scheinwerfern erlöschen. Damit kannst du im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz verlieren... sollte man sich vorher alles mal genau überlegen!
Viele Grüße
Jochen
Eine andere Möglichkeit wäre ein US Car Importeur anzuschreiben (z.B. Auto Mandt, UScars24 usw usw) um dort ein solches Gutachten zu erwerben. Dann zahlt man nur eine anteilige Gebühr und kann das Gutachten für sein Fahrzeug verwenden (das Gutachten ist normalerweise dann FIN beschränkt).
Manche TÜVler begnügen sich auch mit Kopien der Fahrzeugpapiere von gleichen Fahrzeugen um ein evtl. vorhandenes Gutachten dort einzutragen. Auch ein Versuch wert...
Wenn Du einen "weichen" TÜVler findest wird er Dir evtl. den Wagen mit Scheinwerfern abnehmen die keine (E) Kennung haben, kommst Du aber irgendwann mal an einen "scharfen Hund", wird man Dir die nächste Plakette nicht geben...
Eine weitere Gefahr ist bei einem Unfall gegeben. U.U. kann die BE für Dein Fahrzeug mit nicht zulässigen Scheinwerfern erlöschen. Damit kannst du im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz verlieren... sollte man sich vorher alles mal genau überlegen!
Viele Grüße
Jochen