28.05.2008, 17:45
Also bei uns gibt´s da überhaupt keine Probleme mit den kleinen Kennzeichen,
..............sofern der gute Mann beim Tüv in´s Gutachten schreibt:
"FZV § 10 Kennzeichengröße durch Fz-Form v. u. h. max 260X130 mm möglich.
Jeder Anbau von größeren Kennzeichen würde zu scharfen Außenkanten führen
-Verletzungsgefahr -"
Und nachdem FZV § 10 irgenwas amtliches ist, sollte man dem Herrn auf der Zulassungsstelle vielleicht ein klein wenig klarmachen können, was passiert, wenn sich ein Passant verletzt, und das wegen einer willkürlichen Verweigerung oder wegen ignorien einer Tüvempfehlung.
..............sofern der gute Mann beim Tüv in´s Gutachten schreibt:
"FZV § 10 Kennzeichengröße durch Fz-Form v. u. h. max 260X130 mm möglich.
Jeder Anbau von größeren Kennzeichen würde zu scharfen Außenkanten führen
-Verletzungsgefahr -"
Und nachdem FZV § 10 irgenwas amtliches ist, sollte man dem Herrn auf der Zulassungsstelle vielleicht ein klein wenig klarmachen können, was passiert, wenn sich ein Passant verletzt, und das wegen einer willkürlichen Verweigerung oder wegen ignorien einer Tüvempfehlung.
