11.04.2003, 00:43
Hi Gerrit,
da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern.
Die 1-Prozent-Regelung bedeutet nach ADAC eine private Nutzung von rund 50 %. Zum Glück ist die 1,5-Prozent-Regelung erstmal vom Tisch.
Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch. Beim Finanzamt auch »Lügenbuch« genannt. Warum blos?
da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern.
Die 1-Prozent-Regelung bedeutet nach ADAC eine private Nutzung von rund 50 %. Zum Glück ist die 1,5-Prozent-Regelung erstmal vom Tisch.
Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch. Beim Finanzamt auch »Lügenbuch« genannt. Warum blos?