11.04.2003, 12:17
Hallo Leute,
ich muß mich jetzt mal einschalten:
Ob die 1%-Regel gut oder schlecht ist, hängt wirklich vom Einzelfall ab:
Wenn jemand tatsächlich die Corvette hauptsächlich beruflich fährt, ist die heutige Regelung mit dem lästigen Fahrtenbuch leider die beste Lösung und auch billiger als die 1%-Pauschalversteuerung.
ABER - ist das denn realistisch????
Die Regel ist doch eher, daß selbst ich als Corvettefan nicht mit einer Corvette zu den Kunden fahren würde - von wegen "Zuhälterschleuder" etc. Kaum ein Geschäftsmann kann es sich doch leisten, die öffentliche Meinung in der Kundschaft so zu mißachten. Hinzu kommt, daß die Corvette nun nicht gerade die komfortableste Langstreckenwaffe ist, keinen Platz bietet, kaum wintertauglich ist, etc. Also haben doch die meisten sicherlich noch einen "normalen" Firmenwagen.
In den meisten Fällen ist die Corvette ein Zweitwagen und Spaßauto, welches zu 99% auch privat bewegt wird. Das heißt, da wäre normalerweise GAR NICHTS geschäftlich abzusetzen. Hier hilft die 1%-Regel. Ich kann so nämlich UNBEWIESEN jeden Wagen als Geschäftsfahrzeug einsetzen.
Hier ein grobes Rechenbeispiel:
Jemand kauft eine neue C5.
Kostenpunkt: 50.000 Euro
Nehmen wir mal an, dieses Auto verursacht monatliche Kosten von etwa 1500 Euro. (Leasingrate, Unterhalt, etc.) Als Privatmann zahlt er die 1500 Euro monatlich aus seinem versteuerten NETTOGEHALT.
Setzt er den Wagen nun mit der 1% Regel an passiert folgendes:
Monatlich werden 500 Euro (1% vom Neupreis) zusätzlich als Gehalt versteuert. Selbst bei 50% Steuersatz muß er also nur etwa 250 EURO netto privat zahlen. Die restlichen Kosten kann sein Betrieb vor Steuern BRUTTO bezahlen. Nehmen wir auch hier 50% Steuern an, sind das zusätzlich 750 Euro. Zusammen mit den 250 Euro Privatanteil sind das 1000 Euro NETTO gegenüber 1500 Euro als reiner Privatmann. Hinzu kommt noch die Ersparnis der Mehrwertsteuer von 16% auf alle Kosten plus der höhere Widerverkaufswert für ein Auto mit ausgewiesener Mwst. Macht nochmal schnell ein paar Tausender zusätzlich.
In jedem Fall ein tolles Steuergeschenk des Staates für den Zweitwagen. Am besten kombiniert man das, indem man die Ehefrau als steuerbegünstigte 400-Euro-Kraft ebenfalls pauschal einsetzt und Ihr den Dienstwagen spendiert.......
Besitzer von Oldtimern lachen sich richtig kaputt, da der ehemalige Neupreis lächerlich gering ist. Daher ist die Steuerersparnis erheblich höher.
Gegenüber der früheren Regelung, wo mit dem Finanzamt immer über Privatanteile etc. gehandelt werden mußte ist das ein Riesenfortschritt. Da wurden nämlich solche offenkundigen Spielzeuge in der Regel ganz rausgeworfen. (Stichwort "Angemessenheit")
Das Problem ist nur, daß in der Vergangenheit gerade viele kleinere Unternehmer solche Dinge und noch viel mehr einfach abgesetzt haben. Da oft erst nach 10-20 Jahren mal eine Buchprüfung kommt, haben die alle gedacht, das sei so OK. Ich kann Euch aber versichern, daß ich einige Leute kannte, die in existenbedrohender Weise brutal nachzahlen durften, als die Sache dann nach Jahren mal geprüft wurde. (Beispiel: Zahnarzt wohnt über seiner Praxis und setzt die S-Klasse und den Porsche seiner Frau zu 95% als Geschäftsfahrzeug ein.)
Nicht zu empfehlen ist die Regelung nur bei relativ billigen Gebrauchtwagen mit hoher Differenz zwischen ehemaligem Neupreis und Gebrauchtpreis.
Insgesamt ist das Ganze aber ein SUPERSTEUERGESCHENK mit eingebauter Rechtssicherheit. Sollte allerdings die 1,5%-Regelung kommen, ist der Vorteil fast weg. Hoffen wir also, daß die CDU das verhindert. Scheint ja erstmal von Tisch zu sein.
Gruß
sixvettes
ich muß mich jetzt mal einschalten:
Ob die 1%-Regel gut oder schlecht ist, hängt wirklich vom Einzelfall ab:
Wenn jemand tatsächlich die Corvette hauptsächlich beruflich fährt, ist die heutige Regelung mit dem lästigen Fahrtenbuch leider die beste Lösung und auch billiger als die 1%-Pauschalversteuerung.
ABER - ist das denn realistisch????
Die Regel ist doch eher, daß selbst ich als Corvettefan nicht mit einer Corvette zu den Kunden fahren würde - von wegen "Zuhälterschleuder" etc. Kaum ein Geschäftsmann kann es sich doch leisten, die öffentliche Meinung in der Kundschaft so zu mißachten. Hinzu kommt, daß die Corvette nun nicht gerade die komfortableste Langstreckenwaffe ist, keinen Platz bietet, kaum wintertauglich ist, etc. Also haben doch die meisten sicherlich noch einen "normalen" Firmenwagen.
In den meisten Fällen ist die Corvette ein Zweitwagen und Spaßauto, welches zu 99% auch privat bewegt wird. Das heißt, da wäre normalerweise GAR NICHTS geschäftlich abzusetzen. Hier hilft die 1%-Regel. Ich kann so nämlich UNBEWIESEN jeden Wagen als Geschäftsfahrzeug einsetzen.
Hier ein grobes Rechenbeispiel:
Jemand kauft eine neue C5.
Kostenpunkt: 50.000 Euro
Nehmen wir mal an, dieses Auto verursacht monatliche Kosten von etwa 1500 Euro. (Leasingrate, Unterhalt, etc.) Als Privatmann zahlt er die 1500 Euro monatlich aus seinem versteuerten NETTOGEHALT.
Setzt er den Wagen nun mit der 1% Regel an passiert folgendes:
Monatlich werden 500 Euro (1% vom Neupreis) zusätzlich als Gehalt versteuert. Selbst bei 50% Steuersatz muß er also nur etwa 250 EURO netto privat zahlen. Die restlichen Kosten kann sein Betrieb vor Steuern BRUTTO bezahlen. Nehmen wir auch hier 50% Steuern an, sind das zusätzlich 750 Euro. Zusammen mit den 250 Euro Privatanteil sind das 1000 Euro NETTO gegenüber 1500 Euro als reiner Privatmann. Hinzu kommt noch die Ersparnis der Mehrwertsteuer von 16% auf alle Kosten plus der höhere Widerverkaufswert für ein Auto mit ausgewiesener Mwst. Macht nochmal schnell ein paar Tausender zusätzlich.
In jedem Fall ein tolles Steuergeschenk des Staates für den Zweitwagen. Am besten kombiniert man das, indem man die Ehefrau als steuerbegünstigte 400-Euro-Kraft ebenfalls pauschal einsetzt und Ihr den Dienstwagen spendiert.......
Besitzer von Oldtimern lachen sich richtig kaputt, da der ehemalige Neupreis lächerlich gering ist. Daher ist die Steuerersparnis erheblich höher.
Gegenüber der früheren Regelung, wo mit dem Finanzamt immer über Privatanteile etc. gehandelt werden mußte ist das ein Riesenfortschritt. Da wurden nämlich solche offenkundigen Spielzeuge in der Regel ganz rausgeworfen. (Stichwort "Angemessenheit")
Das Problem ist nur, daß in der Vergangenheit gerade viele kleinere Unternehmer solche Dinge und noch viel mehr einfach abgesetzt haben. Da oft erst nach 10-20 Jahren mal eine Buchprüfung kommt, haben die alle gedacht, das sei so OK. Ich kann Euch aber versichern, daß ich einige Leute kannte, die in existenbedrohender Weise brutal nachzahlen durften, als die Sache dann nach Jahren mal geprüft wurde. (Beispiel: Zahnarzt wohnt über seiner Praxis und setzt die S-Klasse und den Porsche seiner Frau zu 95% als Geschäftsfahrzeug ein.)
Nicht zu empfehlen ist die Regelung nur bei relativ billigen Gebrauchtwagen mit hoher Differenz zwischen ehemaligem Neupreis und Gebrauchtpreis.
Insgesamt ist das Ganze aber ein SUPERSTEUERGESCHENK mit eingebauter Rechtssicherheit. Sollte allerdings die 1,5%-Regelung kommen, ist der Vorteil fast weg. Hoffen wir also, daß die CDU das verhindert. Scheint ja erstmal von Tisch zu sein.
Gruß
sixvettes