11.04.2003, 21:08
lchevyunger:
Danke für deine Hinweise. Der Pick Up ist natürlich als LKW zugelassen. Show machen gilt ganz besonders bei uns in der Showbranche (Filmproduktion). Trotzdem sagt jeder Steuerberater was anderes, was letztlich gilt ist der Bescheid vom FA. Bis zur erfolgreichen Anfechtung.
Ich würde das durchziehen, wenn ich mehr Informationen hätte, wo das bereits geklappt hat. Also, wer fährt einen Oldtimer als Firmenwagen und hat die Bemessung auf Grund des damaligen Listenpreises und nicht auf Grund des Gutachtens?
Wenn ich eine Kopie des/der Bescheide/s bekomme, werde ich vor das Finanzgericht gehen.
Anarchie!
Danke für deine Hinweise. Der Pick Up ist natürlich als LKW zugelassen. Show machen gilt ganz besonders bei uns in der Showbranche (Filmproduktion). Trotzdem sagt jeder Steuerberater was anderes, was letztlich gilt ist der Bescheid vom FA. Bis zur erfolgreichen Anfechtung.
Ich würde das durchziehen, wenn ich mehr Informationen hätte, wo das bereits geklappt hat. Also, wer fährt einen Oldtimer als Firmenwagen und hat die Bemessung auf Grund des damaligen Listenpreises und nicht auf Grund des Gutachtens?
Wenn ich eine Kopie des/der Bescheide/s bekomme, werde ich vor das Finanzgericht gehen.
Anarchie!