06.08.2008, 10:06
@ Günther
Entspricht dem extremen Sicherheitsdenken der Amerikaner basierend auf der ständigen (berechtigten) Angst, verklagt zu werden. So ist es nicht unlogisch, dass der Zündschlüssel nur bei eingelegtem Gang abgezogen werden kann. Dann rollt der Wagen anschließend wenigstens nicht den Berg runter. In Deutschland würde für den entstehenden Schaden der Fahrer belangt, in Amerika der Hersteller (ist etwas übertrieben formuliert, Stichwort Produkthaftung).
Ob ich die sonstigen Funktionen richtig beschrieben habe, weiß ich nicht. Mein Interlock-Linkage ist nicht mehr angeschlossen. Ich bin mir sicher, dass der Zündschlüssel nur bei eingelegtem Gang abgezogen werden kann, bin mir aber nicht sicher, ob man nur bei eingelegtem Rückwärtsgang anlassen kann. Logisch klingt das wirklich nicht.
Sicher bin ich mir auch, dass nur bei getretener Kupplung angelassen werden kann (Schaltgetriebe). Am Kupplungspedal ist ein entsprechender Schalter.
Bei Automatikgetrieben ist es logisch, den Wagen nicht mit eingelegter Fahrstufe anlassen zu können. Da gab es mal einen großen Prozeß gegen Audi in den USA.
Gruß Dietmar
Edit: Auf jeden Fall haben die Schaltgetriebe durch das Interlock-Linkage irgendeine Anlasssperre. Bei mir ist der Bowdenzug ausgebaut, der Hebel vorne an der Lenksäule war also lose. Mitten auf einer Kreuzung habe ich den Wagen abgewürgt und konnte ihn anschließend nicht mehr starten. Da war der Hebel ein Stück nach unten gerutscht und hatte mechanisch das Anlassen blockiert. Jetzt habe ich den Hebel in der oberen Position festgebunden.
Zitat:Würdest du mir bitte die Moral dieser Technik verständlich machen .
Entspricht dem extremen Sicherheitsdenken der Amerikaner basierend auf der ständigen (berechtigten) Angst, verklagt zu werden. So ist es nicht unlogisch, dass der Zündschlüssel nur bei eingelegtem Gang abgezogen werden kann. Dann rollt der Wagen anschließend wenigstens nicht den Berg runter. In Deutschland würde für den entstehenden Schaden der Fahrer belangt, in Amerika der Hersteller (ist etwas übertrieben formuliert, Stichwort Produkthaftung).
Ob ich die sonstigen Funktionen richtig beschrieben habe, weiß ich nicht. Mein Interlock-Linkage ist nicht mehr angeschlossen. Ich bin mir sicher, dass der Zündschlüssel nur bei eingelegtem Gang abgezogen werden kann, bin mir aber nicht sicher, ob man nur bei eingelegtem Rückwärtsgang anlassen kann. Logisch klingt das wirklich nicht.
Sicher bin ich mir auch, dass nur bei getretener Kupplung angelassen werden kann (Schaltgetriebe). Am Kupplungspedal ist ein entsprechender Schalter.
Bei Automatikgetrieben ist es logisch, den Wagen nicht mit eingelegter Fahrstufe anlassen zu können. Da gab es mal einen großen Prozeß gegen Audi in den USA.
Gruß Dietmar
Edit: Auf jeden Fall haben die Schaltgetriebe durch das Interlock-Linkage irgendeine Anlasssperre. Bei mir ist der Bowdenzug ausgebaut, der Hebel vorne an der Lenksäule war also lose. Mitten auf einer Kreuzung habe ich den Wagen abgewürgt und konnte ihn anschließend nicht mehr starten. Da war der Hebel ein Stück nach unten gerutscht und hatte mechanisch das Anlassen blockiert. Jetzt habe ich den Hebel in der oberen Position festgebunden.
Corv76