25.08.2008, 11:51
Für ein H-Kennzeichen gibt es diese Ausnahmeregelung nicht,Auto muß generell 30 Jahre alt sein.Diese Regelung gab es beim roten 07er Kennzeichen.Ich selbst habe meine Renault Alpine turbo Bauj.1988 seit 2004 auf dieser Nr.Voraussetzung dafür:Produktion in geringer
Stückzahl,Bescheinigung vom Werk zwecks historischer Einstufung,aktueller Bestand vo KBA.
Diese Regelung ist aber seit 1.3.2007 gekippt worden,ab diesem Datum müssen alle Autos
30 Jahre alt sein.
Jupp
Stückzahl,Bescheinigung vom Werk zwecks historischer Einstufung,aktueller Bestand vo KBA.
Diese Regelung ist aber seit 1.3.2007 gekippt worden,ab diesem Datum müssen alle Autos
30 Jahre alt sein.
Jupp