07.09.2008, 12:06
Zitat:Original von lolly123
"Dein Fahrzeug muss die StVZO-Vorschriften zum Erstzulassungszeitpunkt (in diesem Fall Tag. Monat. 1962) erfüllen."
Stimmt das denn wirklich?
so pauschal gilt das nicht.
bei jeder Änderung der StVZO wird das Inkrafttreten explizit festgelegt (im §72).
bei fast allen Änderungen steht dann etwas in der Art:
Zitat:§ 53d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlussleuchten)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in
den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.
aber eben nur bei FAST allen Änderungen.
In einigen Fällen gelten andere Regelungen.
z.B. Blinkleuchten und eine Warnblinkanlage müssen an allen (mehrspurigen) Fahrzeugen vorhanden sein, d.h. das muss auch an älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden. Die roten Blinker kannst du aber dranlassen:
Zitat:§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen
an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher
nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung
vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.
§ 54 Abs. 3 (Winker für gelbes Blinklicht und Pendelwinker)
Statt der in § 54 Abs. 3 vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht
dürfen an den vor dem 1. April 1974 erstmals in den Verkehr gekommenen
FahrzeugenWinker für gelbes Blinklicht oder Pendelwinker
für gelbes Dauerlicht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3
Nr. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960
(BGBl. I S. 897) zulässig waren.
Sicherheitsgurte brauchst du nicht, Rückfahrscheinwerfer sind nicht nötig, aber zulässig. Sidemarker brauchst du auch nicht.
edit: ein paar zusätzliche, bauartgenehmigte Rückstrahler sind auch noch vorgeschrieben.
![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)