22.12.2008, 07:14
Hallo,
hab grade mal gegoogelt und HIER nachgelesen.
Auszug:
Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung kommen zum 01.03.2007 auch auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Die wichtigsten Fragen zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zu Oldtimern beantwortet die GTÜ in nachfolgender Übersicht:
Punkt 19. Ab welchem Erstzulassungstermin muss eine AU durchgeführt werden?
Bei Fahrzeugen mit einem so genannten „Fremdzündungsmotor“ – also Ottomotor oder Wankelmotor – gilt als Stichtag der 1. Juli 1969, bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ist es der 1. Januar 1977. Ab diesem Stichtag muss eine Abgasuntersuchung turnusmäßig durchgeführt werden.
...damit ist auch geklärt warum so häufig (wenn nicht anders beweisbar) der 01.07. als Tag der Erstzulassung eingetragen wird.
Sollte ich Glück haben?
Ich habe einen alten Fahrzeugbrief aus der Schweiz der mir als Tag der ersten Inbetriebnahme den 19.05.1969 bescheinigt. Deshalb habe ich bei §23, §21, ff. auch keine AU-Bescheinigung bekommen.
Gruß, Thomas
hab grade mal gegoogelt und HIER nachgelesen.
Auszug:
Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung kommen zum 01.03.2007 auch auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Die wichtigsten Fragen zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zu Oldtimern beantwortet die GTÜ in nachfolgender Übersicht:
Punkt 19. Ab welchem Erstzulassungstermin muss eine AU durchgeführt werden?
Bei Fahrzeugen mit einem so genannten „Fremdzündungsmotor“ – also Ottomotor oder Wankelmotor – gilt als Stichtag der 1. Juli 1969, bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ist es der 1. Januar 1977. Ab diesem Stichtag muss eine Abgasuntersuchung turnusmäßig durchgeführt werden.
...damit ist auch geklärt warum so häufig (wenn nicht anders beweisbar) der 01.07. als Tag der Erstzulassung eingetragen wird.
Sollte ich Glück haben?
Ich habe einen alten Fahrzeugbrief aus der Schweiz der mir als Tag der ersten Inbetriebnahme den 19.05.1969 bescheinigt. Deshalb habe ich bei §23, §21, ff. auch keine AU-Bescheinigung bekommen.
Gruß, Thomas