26.01.2009, 16:56
Frank, Schwarzmaler...
Also die roten Blinker können eingetragen werden, sind also genehmigingsfähig, allerdings Ermessenssache des Prüfers. Bei mir hat das auch geklappt. Viel Glück.
Wo kommen die 60cm² Reflektorfläche pro Seite her?
Grüße,
Björn.
Also die roten Blinker können eingetragen werden, sind also genehmigingsfähig, allerdings Ermessenssache des Prüfers. Bei mir hat das auch geklappt. Viel Glück.
Wo kommen die 60cm² Reflektorfläche pro Seite her?
Grüße,
Björn.