27.01.2009, 10:58
Die Sache mit den gelben bzw. roten Blinkern ist auch in StVZO § 72 geregelt:
Zitat:
" Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein ..."
Gruß Dietmar
Zitat:
" Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein ..."
Gruß Dietmar
Corv76