27.01.2009, 16:24
Gleich fang ich an zuheulen, weil ich so doof bin.
Ein letztes Beispiel, sonst bleibe ich nämlich dabei, dass es rein nach dem Gutdünken des Prüfers geht, und tatsächlich vollständig egal ist, was irgendwelche Bestimmungen sagen:
Ich greife mal das Beispiel mit den Gurten auf. Nutze ich vorhandene Gurte zum Festschnallen meiner Bierkisten, damit mir die nicht immer im Fußraum rumrutschen, in einem Fahrzeug mit EZ vor 1.4.70, aber eben gurttechnisch versorgt, muss ich für Ersatz sorgen, um mich selbst anzuschnallen, richtig?
Aber ich muss nicht Rückfrahrscheinwerfer anderweitig anbringen, wenn ich deren ursprüngliche Funktion in Blinker wandle. Ist das korrekt?
Ich meine, mir ist das ohnehin egal. Habe rote Blinker und Rückfahrscheinwerfer...ich will es ja nur verstehen...
Ein letztes Beispiel, sonst bleibe ich nämlich dabei, dass es rein nach dem Gutdünken des Prüfers geht, und tatsächlich vollständig egal ist, was irgendwelche Bestimmungen sagen:
Ich greife mal das Beispiel mit den Gurten auf. Nutze ich vorhandene Gurte zum Festschnallen meiner Bierkisten, damit mir die nicht immer im Fußraum rumrutschen, in einem Fahrzeug mit EZ vor 1.4.70, aber eben gurttechnisch versorgt, muss ich für Ersatz sorgen, um mich selbst anzuschnallen, richtig?
Aber ich muss nicht Rückfrahrscheinwerfer anderweitig anbringen, wenn ich deren ursprüngliche Funktion in Blinker wandle. Ist das korrekt?
Ich meine, mir ist das ohnehin egal. Habe rote Blinker und Rückfahrscheinwerfer...ich will es ja nur verstehen...