29.01.2009, 00:48
Zitat:Original von Frank the Judge
Zitat:Original von Pirr2282
da ich ja eine 69er besitze (Erstzulassung "Fiktiv" 01.07.1969") war bei der Zulassungstelle auch die frage gestellt:rote oder gelbe Blinkleuchten...
...Ich habe gerade den Paragraphen nicht zur Hand aber ich glaube mich daran erinnern zu können das es Fahrzeugen bis 1.7.70 erlaubt ist rote Blinkleuchten zu benutzen.
1969 gab es keine Probleme, da...
..es erst ab dem 01.01.70 (nicht 01.07.70) nicht mehr zulässig ist. Der Paragraph, den Du nicht zur Hand hast, ist weiter oben zitiert.
Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht mehr. Dazu gibt es eine Verwaltungsvorschrift.
Upss shi...t Zahlendreher,sorry
Mann das ist ja dann richtig heftig,was? da müssen sich ja dann einige Baggerleuchten kaufen!
BRD ,jeden Tag ein neues Gesetz. Bald gibts noch ne Vorschrift wie man aufs "Örtchen" gehen soll!.
Christian