29.01.2009, 14:35
Zitat:§49a: Zwei Zusätzliche Rückstrahler.Die weiter oben beschriebenen Katzenaugen.
Teil 2: was ist mit zwei zusätzlichen Rückstrahlern gemeint???
Zitat:Ihr redet doch alle von der Zulassung bzw. Baurat (also erste Inbetriebnahme D oder Umschreibung von 07 auf H, o.ä.) und nicht von der üblichen TÜV-Vorführung, richtig?Nein, für eine normale HU ist das alles nicht relevant, wenn die roten Blinker bereits eingetragen sind. Da sagt keiner was.
Auch nicht bei Modellen, die nach 1970 zugelassen wurden.
Zitat:Seitliche Rote Lichter sind nicht erlaubt!!!!Entweder in orange ändern(wie vorne)oder funktions untüchtig machen.Selbst bei meiner 69er war und ist das nicht gestattet,leider!Rote seitliche hintere Leuchten sind erlaubt. Allerdings nur dann, wenn sie eine bauliche Einheit mit dem Rücklicht bilden. Beispiele sind der letzte Chevy S10 oder der aktuelle 5er BMW. Die Corvette hat sowas leider nicht. Deshalb dort nur in gelb.