29.01.2009, 14:35
Sobald es im KFZ Schein steht, sollte der Pruefer die Fuesse ruhig halten (muessen). Nach Wiedereinfuerhung meiner (nach 10 Jahren Ausland) wollten die FFT Zulassung auch erstmal die Paragraph 70 Ausnahmegenehmigung rauswerfen (fuer den blauen Sonnenstreifen, die Warnblinker Anordnung im Innenraum und eben auch den roten Blinkern hinten). Da ich den Originalen Brief nicht mehr hatte (Haben die Amis mir abgenommen beim Eintragen dort) musste ich eine Duplikat anforden.. 6 Wochen mehr warten.. Aber: Da drin standen die ganzen Aussnahmen drin und schon war die Paragraph 70 Aussnahmen nicht mehr erwaehnt worden. Kein Pieps mehr deswegen. Nur noch das 32cm Schild vorne wurde auf 36cm geaendert und gut war.
Die haben sogar bei den Seiten markern und den fehlenden Katzenaugen nicht gemuckt. Mal schauen was das beim TUeV wird naeschtes Jahr.
Die haben sogar bei den Seiten markern und den fehlenden Katzenaugen nicht gemuckt. Mal schauen was das beim TUeV wird naeschtes Jahr.