30.01.2009, 20:48
Hallo
und Danke für die Antworten
nur eine Sache verursacht bei mir doch einige Verwirrung
§49a: Zwei Zusätzliche Rückstrahler.
Also zwei zusätzliche Rückstrahler oder gar Katzenaugen gab es nicht an dem Wagen???
Auch keine elektrischen Anschlüsse...
Siehe Bild in meiner Galerie...
und wenn ich es richtig verstanden habe ist für den Wagen keine Abnahme nach §21 StVZO notwendig, er ist sicherlich wesentlich länger als 7 Jahre abgemedet, aber der alte Brief ist ja noch da
Noch einmal vielen Dank
Gruß Andreas
PS: Nur mit meinem Meilen-Tacho sehe ich schwarz, der ist nicht eingetragen
aber da gibt es wohl irgendwo "Aufkleber", oh Gott wie häßlich
und Danke für die Antworten
nur eine Sache verursacht bei mir doch einige Verwirrung
§49a: Zwei Zusätzliche Rückstrahler.
Also zwei zusätzliche Rückstrahler oder gar Katzenaugen gab es nicht an dem Wagen???
Auch keine elektrischen Anschlüsse...
Siehe Bild in meiner Galerie...
und wenn ich es richtig verstanden habe ist für den Wagen keine Abnahme nach §21 StVZO notwendig, er ist sicherlich wesentlich länger als 7 Jahre abgemedet, aber der alte Brief ist ja noch da
Noch einmal vielen Dank
Gruß Andreas
PS: Nur mit meinem Meilen-Tacho sehe ich schwarz, der ist nicht eingetragen
aber da gibt es wohl irgendwo "Aufkleber", oh Gott wie häßlich