05.02.2009, 10:12
Ob das eintragungsfähig ist weiss ich nicht, aber was anderes ist sicher: wenn Du einen Wagen als Geschäftswagen nutzt bekommst Du kein H- dazu muss das Fahrzeug "überwiegend zur Pflege des automobilen Kulturguts" verwendet werden; da hat´s schon Prozesse drum gegeben, alle mit eindeutigem Ausgang: beides zusammen geht nicht.
Ehrlich gesagt finde ich das auch vollkommen richtig!
Ehrlich gesagt finde ich das auch vollkommen richtig!
Greets
Gregor
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Gregor
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