03.03.2009, 09:49
Hallo,
zu den Abschleppösen:
StVZO § 43 (2) schreibt die Abschleppösen für Pkw vor. Vorne für alle, hinten nur für Fahrzeuge, für die gem. Betriebserlaubnis auch eine Anhängelast zulässig ist.
In der Praxis brauchen unsere Oldtimer damit nur eine Öse vorn.
Die Vorschrift gilt für Zulassungen ab 01. 10.1974.
Es ist also so geregelt, wie Stephan oben schon geschrieben hat.
Gruß Dietmar
zu den Abschleppösen:
StVZO § 43 (2) schreibt die Abschleppösen für Pkw vor. Vorne für alle, hinten nur für Fahrzeuge, für die gem. Betriebserlaubnis auch eine Anhängelast zulässig ist.
In der Praxis brauchen unsere Oldtimer damit nur eine Öse vorn.
Die Vorschrift gilt für Zulassungen ab 01. 10.1974.
Es ist also so geregelt, wie Stephan oben schon geschrieben hat.
Gruß Dietmar
Corv76