25.03.2009, 10:30
Nach Gesetz besteht keine Pflicht zur Mitnahme eines Ersatzreifens, eines Dichtmittels oder was auch immer, um einen Wagen weiterfahren zu können.
Man muß auch keinen Ersatzmotor mitführen, wenn der eingebaute mal den Dienst versagt. So zumindest die (logische) Begründung eines Verkehrsrechtsanwaltes.
Man muß auch keinen Ersatzmotor mitführen, wenn der eingebaute mal den Dienst versagt. So zumindest die (logische) Begründung eines Verkehrsrechtsanwaltes.