25.03.2009, 19:46
Wenn PCN der Veranstalter ist und ein Konto von Kroymans angegeben hat,
auf das die Teilnehmer mit befreiender Wirkung gegenüber PCN zahlen durften,
dann müssen die Teilnehmer nicht nochmals zahlen. An das Geld von K. zu
kommen, ist das Problem von PCN.
juristische Grüße Edgar
auf das die Teilnehmer mit befreiender Wirkung gegenüber PCN zahlen durften,
dann müssen die Teilnehmer nicht nochmals zahlen. An das Geld von K. zu
kommen, ist das Problem von PCN.
juristische Grüße Edgar