15.04.2009, 16:40
Zum hundertsten Mal, vielleicht wird es dann auch hinter den hohen Bergen verstanden:
Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite.
Gruß
JR
Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!