15.04.2009, 17:20
Zitat:Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite.
Ich habe das Fahrzeug aber schon mehr als 2 Jahre. Es wurde vom Vorbesitzer bei Kroymanns gekauft.
Sieht also eher schlecht aus, oder?
Gruß Martin