15.04.2009, 18:12
Zitat:Original von Vette58
Sollte der Händler mit dem schmalen Brett der Beweislast, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorgelegen hat (nach dem 6. Monat nach Verkauf ist der Verbraucher in der Beweispflicht), kommen, dann würde ich ihm lächelnd sagen, dass er dann die Gutachterkosten gleich mit an der Backe hätte.
Gruß
Uli
Wie will denn ein Gutachter beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorgelegen hat, wenn das Fahrzeug ganze 6 Monate mängelfrei lief? Ich bin mir nicht sicher, ob Du wirklich mit Deiner Aussage richtig liegst. Kenne da schon ganz andere Urteile.
Tatsache ist: Es wird gerade nach einer Lösung für die Garantiearbeiten gearbeitet und die Händler können Garantiearbeiten weiterhin einreichen und abwickeln. Das wird übergangsweise erstmal über die Adam Opel AG laufen, wie es in Zukunft weitergehen wird, daran wird auch stark gearbeitet.