29.05.2009, 19:06
Hallo, alsi ich habe keine Ahnung wie das In L ist. In D musst du Waren oder Dienstleistungen anbieten für die du Umsatzsteuer abführen musst. Wenn du nun die Z06 brauchst um damit die Waren zu verteilen oder deine Dienstleistung zu erbringen, dann gehört sie zum sog. Betriebsvermögen. Dann kannst du die Mwst. vom FA zurückverlangen. Die erstattete Mwst. wird dir dann als Einkommen zugeschlagen das du wieder mit deinem pers. Steuersatz versteuern musst. Wenn du das Fahrzeug nach x-Jahren verkaufst musst du auf den Verkaufspreis die Umsatzsteuer zurechnen und dem Fa wieder überweisen. Kurzum die zahlst auf den Wertverlust keine Mwst.
Aber versuch mal die Z als Betriebsfahrzeug beim FA zu melden Ich hab meine C5 klaglos 4 Jahre als Betriebsfahrzeug abgesetzt. Letztes Jahr nach einer Beetriebsprüfung wurde alles aberkannt!!
Begründung: "Eine Corvette ist ein Vergnügungsfahrzeug". Klage läuft!
Knut
Aber versuch mal die Z als Betriebsfahrzeug beim FA zu melden Ich hab meine C5 klaglos 4 Jahre als Betriebsfahrzeug abgesetzt. Letztes Jahr nach einer Beetriebsprüfung wurde alles aberkannt!!
Begründung: "Eine Corvette ist ein Vergnügungsfahrzeug". Klage läuft!
Knut