13.06.2009, 11:06
Hallo Daniel,
wie sieht es denn rechtlich aus?
Ist das Auto schon zwei Jahre zugelassen?
Wenn nein, dann gibt es noch die Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler - unabhängig von der freiwilligen Hersteller-/Importeur-Garantie.
Gruß
JR
wie sieht es denn rechtlich aus?
Ist das Auto schon zwei Jahre zugelassen?
Wenn nein, dann gibt es noch die Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler - unabhängig von der freiwilligen Hersteller-/Importeur-Garantie.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!