13.06.2009, 11:48
[quote]Original von JR
Hallo Daniel,
wie sieht es denn rechtlich aus?
Ist das Auto schon zwei Jahre zugelassen?
Wenn nein, dann gibt es noch die Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler - unabhängig von der freiwilligen Hersteller-/Importeur-Garantie.
Hallo JR,
das mit der 2 Jährigen Sachmangelprüfung, ist noch nicht ganz geklärt, angeblich gibt es ein Autohaus
die nur für das 1 Jahr garantieren. Man willigt bei der Vetragsunterschrift zu. Bin nur gerade unterwegs, werde mir den Vetrag am Montag gleich anschauen, wenn das so ist, dann ist das der OBERHAMMER....soll wo kleingedruckt ausgewiesen sein.
So ist das eben, wenn man mit einer Errektion ein Auto kauft....!!!
Hallo Daniel,
wie sieht es denn rechtlich aus?
Ist das Auto schon zwei Jahre zugelassen?
Wenn nein, dann gibt es noch die Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler - unabhängig von der freiwilligen Hersteller-/Importeur-Garantie.
Hallo JR,
das mit der 2 Jährigen Sachmangelprüfung, ist noch nicht ganz geklärt, angeblich gibt es ein Autohaus
die nur für das 1 Jahr garantieren. Man willigt bei der Vetragsunterschrift zu. Bin nur gerade unterwegs, werde mir den Vetrag am Montag gleich anschauen, wenn das so ist, dann ist das der OBERHAMMER....soll wo kleingedruckt ausgewiesen sein.
So ist das eben, wenn man mit einer Errektion ein Auto kauft....!!!