03.07.2009, 17:34
Zitat:Original von Stingray 69
Wieder was gelernt....meine Versicherung sagt mir immer es gibt keine
Vollkasko-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen !!!!
Das es keine Vollkasko-Versicherung für Kurzkennzeichen gibt, zeigt auch die Netz-Versicherungs-Information.
Ausnahmen sind möglich, wenn z.B. das Fahrzeug nach der Überführung beim selben Versichungsträger per Vertrag regulär mit Vollkasko versichert wird.
Da kann man auch gleich "Alles" mit Hand und Fuss machen.
Für KFZ-Gewerbetreibende gibt es möglichkeiten für Sonderregelungen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI