03.07.2009, 17:52
Hoo, ihr Lieben,
jetzt wird aber geschrieben Danke.
Hi JR,
das mit der roten Nummer hat sich ein bisschen geändert (wegen Missbrauch sind die Regeln schärfer).
Dann muss der "Händler" schon mitfahren, was bei Kumpels kein Problem sein dürfte.
Hi HeinzS,
Da must Du noch mal die KFZ-Zulassungsbedingungen "studieren".
Die sind Bundeseinheitlich und Länderunabhängig, solange es bei "Standart-Zulassung" bleibt.
Sind KFZ-Brief und Versicherungsdeckungszusage vorhanden und TÜV/AU noch gültig, gibt es KFZ-Kennzeichen im EU-Standard-Format.
Dafür erhällst Du ja so'n packen Papiere.
Du schreibst es ja auch selbst:
"
- das Fahrzeug beim vorher zugelassenen Landkreis vorgeführt wird und dieser mit dem Heimatlandkreis korrespondiert (wusste ich nicht)
- das Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchungsbescheigung hat (wusste ich auch nicht)
"
Diese Vorführung ist nur nach stilllegung des Fahrzeugs notwendig (und muss nicht in Deinem Landkreis sein).
Also war das Fahrzeug Stillgelegt?
Für die noch gültige TÜV/AU gibt es ja den schriftlichen Nachweis.
Hi Tomislav63,
das gilt für Dein Allianz-Büro, hier in Bremen, bei meiner Allianz-"Bude" war das schon anders.
Ein absolut irres Geld wollten die von mir haben.
Nur bei Vertragsabschluss hätte es den VK-Schutz bei Kurzzeitkennzeichen bei mir gegeben.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
jetzt wird aber geschrieben Danke.
Hi JR,
das mit der roten Nummer hat sich ein bisschen geändert (wegen Missbrauch sind die Regeln schärfer).
Dann muss der "Händler" schon mitfahren, was bei Kumpels kein Problem sein dürfte.
Hi HeinzS,
Da must Du noch mal die KFZ-Zulassungsbedingungen "studieren".
Die sind Bundeseinheitlich und Länderunabhängig, solange es bei "Standart-Zulassung" bleibt.
Sind KFZ-Brief und Versicherungsdeckungszusage vorhanden und TÜV/AU noch gültig, gibt es KFZ-Kennzeichen im EU-Standard-Format.
Dafür erhällst Du ja so'n packen Papiere.
Du schreibst es ja auch selbst:
"
- das Fahrzeug beim vorher zugelassenen Landkreis vorgeführt wird und dieser mit dem Heimatlandkreis korrespondiert (wusste ich nicht)
- das Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchungsbescheigung hat (wusste ich auch nicht)
"
Diese Vorführung ist nur nach stilllegung des Fahrzeugs notwendig (und muss nicht in Deinem Landkreis sein).
Also war das Fahrzeug Stillgelegt?
Für die noch gültige TÜV/AU gibt es ja den schriftlichen Nachweis.
Hi Tomislav63,
das gilt für Dein Allianz-Büro, hier in Bremen, bei meiner Allianz-"Bude" war das schon anders.
Ein absolut irres Geld wollten die von mir haben.
Nur bei Vertragsabschluss hätte es den VK-Schutz bei Kurzzeitkennzeichen bei mir gegeben.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI