10.07.2009, 18:24
Wenn die "TÜV-/Trachtengruppe" sich auskennt, dann wird sie die vom Threadstarter vorgestellte Lösung nicht akzeptieren:
1.) Die gemeinsame Nutzung von Bremslicht und NSL auf einem Leuchtmittel ist nicht zulässig...
und
2.) Zwischen dem Bremslicht und der NSL müssen mindestens 10cm Abstand sein
Grüße, Holger
1.) Die gemeinsame Nutzung von Bremslicht und NSL auf einem Leuchtmittel ist nicht zulässig...
und
2.) Zwischen dem Bremslicht und der NSL müssen mindestens 10cm Abstand sein
Grüße, Holger
In Memoriam Thomas W. (MadTom)