10.07.2009, 22:33
Zitat:Original von STRUPPI
Hallo Heinz54,
der "Minus" vom Brückengleichrichter bleibt ohne Belegung (also Frei).
Der Brückengleichrichter ersetzt "nur" die 2 einzelnen Dioden.
Ich würde kein Bremslicht als Nebelrückschlussleuchte benutzen.
Ich selbst benutze für ähnliche Schaltungen (Blinker-Bremslicht-Kombination) einzelne 12A-Hochleistungsdioden.
Die haben einen Spannungsabfall von ca. 0.3V, da diese Dioden nur schwach durchstromt werden.
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Früsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Hallo Struppi
Warum kein Bremslicht als Nsl? Würdest du den Bremslichtteil des Leuchtenkörper nicht als Nsl benutzen, oder die Birne nicht doppelbelegen? Hast du technische Bedenken? In der Schweiz sind soweit ich weiss Nsl nicht vorgeschrieben, der Abstand Bremslicht Nsl spielt also keine Rolle.