16.07.2003, 11:57
Hi,
und wenn ich eine Probe/Einstellfahrt über 2 Stunden mache, dann darf ich
während dieser Zeit weder essen noch trinken oder gar zur Toilette?
Ich habe hier einen Auszug des Dortmunder Strassenverkehrsamtes, welcher jedem
07er-Fahrer mitgegeben wird, auf dem diese Einschränkungen nicht aufgeführt sind.
Dafür aber ein weiterer Punkt:
Erlaubt:
Fahrten zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Haben die unterschiedlichen Länder, bzw. Strassenverkehrsümter/Städte
andere Vorstellungen und Auslegungen der 07er Nummer?
Gruß
Dirk
und wenn ich eine Probe/Einstellfahrt über 2 Stunden mache, dann darf ich
während dieser Zeit weder essen noch trinken oder gar zur Toilette?
Ich habe hier einen Auszug des Dortmunder Strassenverkehrsamtes, welcher jedem
07er-Fahrer mitgegeben wird, auf dem diese Einschränkungen nicht aufgeführt sind.
Dafür aber ein weiterer Punkt:
Erlaubt:
Fahrten zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Haben die unterschiedlichen Länder, bzw. Strassenverkehrsümter/Städte
andere Vorstellungen und Auslegungen der 07er Nummer?
Gruß
Dirk