13.09.2009, 06:12
Zitat:Original von Thomas ZR-1
...Deswegen solltest du dich an die Menschen hilfebedürftig wenden, deren "Urteil" auch für die "Halbgötter" hinterm Zulassungstresen bindend sind: der allseits beliebte TÜV...
Hi Thomas,
genau das stimmt eben leider NICHT!
Die Zulassungsbehörde ist die OBERSTE Behörde und muss etwaige Eintragungen des TÜV eben NICHT berücksichtigen, wenn sie nicht will! Der TÜV kann tausendmal schreiben, dass Dein Motor durch das große Kennzeichen überhitzt, oder dass Du damit Fußgänger schlitzt, weil es raussteht, wenn die Zulassungsbehörde nicht will, dann bekommst Du das kleine Schild einfach nicht und Punkt.
Genau deshalb habe ich mir VOR DER EINTRAGUNG ja das OK der Zulassungsstelle geholt. Wäre das Schild schon eingetragen gewesen, dann wäre der Beamtin sicher irgend etwas Anderes eingefallen, um die Herausgabe des kleinen Schildes abzulehen. So hat sie aber einfach nicht vernünftig nachgedacht und versucht alles auf den TÜV abzuwälzen. Hat aber leider (natürlich aus ihrer Sicht) nicht funktioniert und sie konnte von ihrem einmal getroffenen Ablehnungsgrund nicht mehr zurück...
Grüße, Thomas