03.10.2009, 00:37
Zitat:Original von Rüddy
Super Deal:
Gewährleistung umgangen, dafür das Finanzamt aufm Hals.
Aber stimmt: Bei Fahrtenbüchern und Privat-Verkäufen
spielen sich die Jungs von der Steuerprüfung immer mächtig auf.
wie gesagt, Gewährleistung umgangen kann sogar auch ein Schuss nach hinten werden, wenn der Richter das im Schadensfall Deines potenziellen Käufers Deinen Vorangegangen Verkauf von Gewerbe an privat (sprich an Dich selber oder Lebenspartenrin o.ä.) als Privat-Verkauf mit dem Zweck der Umgehung der Gewährleitung bewertet. Dann musst du trotzdem haften trotz dieses tollen Tricks.
Und das Geld für deinen Verkauf MUSS auch real fliessen zu einem realitischen Preis. Dieser Preis/Erlös wird ja schliesslich wieder auf Dein zu versteuerndes Einkommen beaufschlagt; und damit lassen die sich auch nicht verar.schen.
Heute würden sie einem den ofiziellen Händler VK nach Schwacke aber wohl nicht mehr zumuten bei der momentanen Lage.
Schleuderpreise werden aber nur akzeptiert wenn eine Werkstatt auch offiziell irgendeinen Schaden am Fahrzeug bescheinigt.