06.10.2009, 17:31
wegen einen Auto vor Gericht gezerrt zu werden finde ich zum..
z.B. das Getriebe, wenn es kaputt geht. Schwer nachzuweisen ob es von alleine defekt ging oder der Käufer sich z.B. verschaltet hat..
War vieleicht der hinter Gedanke die Gerichte und RA zu beschäftigen?
Also Unfallfreiheit und Laufleistung sollten beanstandbar sein wenn mann festellt das es anders ist. Rest finde ich, sollte wieder abgeschafft werden. Nicht umsonnst ist die Neuwagen Garantie (Gewährleistung) begrenzt.
Gruß
W.
z.B. das Getriebe, wenn es kaputt geht. Schwer nachzuweisen ob es von alleine defekt ging oder der Käufer sich z.B. verschaltet hat..
War vieleicht der hinter Gedanke die Gerichte und RA zu beschäftigen?
Also Unfallfreiheit und Laufleistung sollten beanstandbar sein wenn mann festellt das es anders ist. Rest finde ich, sollte wieder abgeschafft werden. Nicht umsonnst ist die Neuwagen Garantie (Gewährleistung) begrenzt.
Gruß
W.