23.10.2009, 22:23
Leute.
Die Gesetzeslage sieht bei privater Nutzung keinen Unterschied zwischen einer H-Zulassung mit Kennzeichen nach §9 Abs. 1 der FZV und einer regulären Zulassung.
Nicht verwechseln mit der gewerblichen Nutzung solcher Fahrzeuge.
Das rote 07er basiert auf einer alten Ausnahmegenehmigung zur STVZO (gibt es ja so nicht mehr). Das ist nun explizit in den Paragraphen 16-19 der FZO geregelt.
Nochmal:
Private Nutzung ist mit H-Kennzeichen uneingeschränkt gesetzlich möglich. Für den Rest gelten natürlich die Versicherungsverträge. Aber das ist bei einer normalen Zulassung genauso.
Totaler Unsinn, Begründung siehe oben. Der Satz stimmt nur für die gewerbliche Nutzung.
Grüße,
Björn.
Die Gesetzeslage sieht bei privater Nutzung keinen Unterschied zwischen einer H-Zulassung mit Kennzeichen nach §9 Abs. 1 der FZV und einer regulären Zulassung.
Nicht verwechseln mit der gewerblichen Nutzung solcher Fahrzeuge.
Das rote 07er basiert auf einer alten Ausnahmegenehmigung zur STVZO (gibt es ja so nicht mehr). Das ist nun explizit in den Paragraphen 16-19 der FZO geregelt.
Nochmal:
Private Nutzung ist mit H-Kennzeichen uneingeschränkt gesetzlich möglich. Für den Rest gelten natürlich die Versicherungsverträge. Aber das ist bei einer normalen Zulassung genauso.
Zitat:Das stimmt so nicht. Wenn man es genau nimmt ist das H-Kenzeichen nicht für den Alltag gedacht. Wird aber leider oft dafür missbraucht.
Totaler Unsinn, Begründung siehe oben. Der Satz stimmt nur für die gewerbliche Nutzung.
Grüße,
Björn.