18.11.2009, 02:03
Hallo Günther,
ich kann Deine Bedenken wegen Deines Sohnes gut verstehen.
soweit ich weiß, mögen mich andere nun korrigieren, ist es unerheblich, ob in Deinem Fahrzeug Becken oder Dreipunktgurte verbaut sind. Da sie vom TÜV so zugelassen ist, mit diesen Gurten hat es in diesem Jahr/Baujahr damals auch niemanden einen Teufel geschert, welche Gurte Deinen Sohn gehalten hätten. Kindersitze wurden erst später Pflicht. Und in einem Zweisitzer kann auch niemand behaupten, daß Kinder hinten zu sitzen hätten. Hier gilt m.W. das Gesetz, das zum Zeitpunkt der Herstellung galt. Und das schrieb das nicht vor.
Was ich gelesen habe, wäre es eher wichtig zu wissen, ob Dreipunktgurte bei diesem Modell überhaupt sicher und dementsprechend befestigt werden könnten. Im Zweifel kann es sogar sein, daß man besser die Beckengurte beläßt, wie sie sind. Auch wenn das Deinen Ansprüchen zur Sicherung Deines Sohnes nicht gefällt.
Genau kann ich es Dir nicht sagen, besser fragst Du den TÜV Prüfer Deines Vertrauens um Rat. Der wird Dir die Gurte sicher nicht per order da mufti aufdrängen, aber sicher wird er Dir sagen, daß man vermutlich Deinen Sohn in dem Falle so transportieren könnte, wie das Fahrzeug konstruiert wurde.
Mit anderen Worten: fahr einfach vorsichtig! Das Leben ist an sich lebensgefährlich.
Viele Grüße
Sch(l)eichfahrt
ich kann Deine Bedenken wegen Deines Sohnes gut verstehen.
soweit ich weiß, mögen mich andere nun korrigieren, ist es unerheblich, ob in Deinem Fahrzeug Becken oder Dreipunktgurte verbaut sind. Da sie vom TÜV so zugelassen ist, mit diesen Gurten hat es in diesem Jahr/Baujahr damals auch niemanden einen Teufel geschert, welche Gurte Deinen Sohn gehalten hätten. Kindersitze wurden erst später Pflicht. Und in einem Zweisitzer kann auch niemand behaupten, daß Kinder hinten zu sitzen hätten. Hier gilt m.W. das Gesetz, das zum Zeitpunkt der Herstellung galt. Und das schrieb das nicht vor.
Was ich gelesen habe, wäre es eher wichtig zu wissen, ob Dreipunktgurte bei diesem Modell überhaupt sicher und dementsprechend befestigt werden könnten. Im Zweifel kann es sogar sein, daß man besser die Beckengurte beläßt, wie sie sind. Auch wenn das Deinen Ansprüchen zur Sicherung Deines Sohnes nicht gefällt.
Genau kann ich es Dir nicht sagen, besser fragst Du den TÜV Prüfer Deines Vertrauens um Rat. Der wird Dir die Gurte sicher nicht per order da mufti aufdrängen, aber sicher wird er Dir sagen, daß man vermutlich Deinen Sohn in dem Falle so transportieren könnte, wie das Fahrzeug konstruiert wurde.
Mit anderen Worten: fahr einfach vorsichtig! Das Leben ist an sich lebensgefährlich.
Viele Grüße
Sch(l)eichfahrt