05.08.2003, 23:27
@Goofy und @SilverGER
Hallo Thomas und Patric,
gegen geltendes Urheberrecht verstößt eine Auflistung der Werke mit Sicherheit nicht. Selbst eine Kopie für den privaten Gebrauch ist nicht strafbar. Schließlich zahlt man selbst oder eben die Copyshops mit dem Kauf eines Kopiergerätes eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften Bild/Kunst und Text. Davon wiederum profitieren Autoren und Verlage. Das ist vergleichbar mit der GEMA-Abgabe. Es wird also niemand geschädigt.
Anders sieht es aus bei Vervielfältigungen von Werkstatt-Handbüchern auf CD-Rom, die häufig bei eBay angeboten werden. Die Verbreitung als auch der Kauf derartiger Werke stellen eine eindeutige Urheberrechts-Verletzung dar.
Hallo Thomas und Patric,
gegen geltendes Urheberrecht verstößt eine Auflistung der Werke mit Sicherheit nicht. Selbst eine Kopie für den privaten Gebrauch ist nicht strafbar. Schließlich zahlt man selbst oder eben die Copyshops mit dem Kauf eines Kopiergerätes eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften Bild/Kunst und Text. Davon wiederum profitieren Autoren und Verlage. Das ist vergleichbar mit der GEMA-Abgabe. Es wird also niemand geschädigt.
Anders sieht es aus bei Vervielfältigungen von Werkstatt-Handbüchern auf CD-Rom, die häufig bei eBay angeboten werden. Die Verbreitung als auch der Kauf derartiger Werke stellen eine eindeutige Urheberrechts-Verletzung dar.