19.12.2009, 19:11
Zitat:Original von STRUPPI
Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen
gibt dafür ne gesetzliche Grundlage? weil UPS MUSS es doch mit dazu rechnen
was heisst kommerzielle Erwägungen? (ist das jedes Kaufgeschäft? oder nur wenn man damit handeln will?)
lg
Gabi
Es ist egal welche Farbe ein Auto hat, Hauptsache es ist SCHWARZ