25.12.2009, 02:16
Die Legalisierung der roten Blinker obliegt dem zuständigen RP ( Regierungspräsidium ). Dort kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ob sie genehmigt wird oder nicht liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes.
Wenn die roten Blinker dann genehmigt werden bzw. wurden, steht im Fahrzeugschein dazu der Vermerk der Ausnahmegenehmigung §70 StVZO erteilt am ... von RP...
Wenn die roten Blinker dann genehmigt werden bzw. wurden, steht im Fahrzeugschein dazu der Vermerk der Ausnahmegenehmigung §70 StVZO erteilt am ... von RP...